Terrassenüberdachung Baugenehmigung Deutschland

Für alle Bauvorhaben in Deutschland wird eine Baugenehmigung benötigt. Für Bauvorhaben wie Terrassenüberdachungen oder Pergolen bis zu einer gewissen Größe hat der Gesetzgeber aber zahlreiche Vereinfachungen geschaffen, damit diese auch ohne Baugenehmigung umgesetzt werden können.

Die folgenden Infos wurden von den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer zusammengetragen (Stand: Februar 2021) und  dienen als Erstinformation.

Bei uns in Deutschland gibt es in jedem Bundesland andere Gesetze bezüglich der Baugenehmigung und Bauaufsicht. Je nach Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung notwendig und es muss ein Bauantrag bei Ihrer Gemeinde erbracht werden. In den meisten Teilen Deutschlands sind Terrassenüberdachungen bis zu einer gewissen Fläche und Ausladung als verfahrensfreie Vorhaben eingestuft. Das ist in der Bauordnung jedes Landes geregelt. Trotz des vereinfachten Verfahrens müssen die jeweiligen Vorschriften wie der Bebauungsplan, Abstandsregeln, Denkmalschutzbestimmungen oder andere Vorschriften beachtet werden. Klären Sie Ihr Bauvorhaben vorab mit Ihrer Kommune ab. Sie kann Ihnen im Zweifel mitteilen, ob und welche Genehmigungen notwendig sind, um Ihr Terrassendach realisieren zu können.

Informieren Sie sich unbedingt vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde. Ansonsten kann es zu unnötigem Ärger und Kosten mit den Behörden kommen.

 

Notwendige Unterlagen für Bauanträge

Bauantragsformulare finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer. Außerdem notwendig für Sie sind

  • Ausgefülltes Bauantragsformular
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Lage- und Freiflächenplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen zur bebauten und unbebauten Grundstücksfläche
  • Technische Nachweise
  • Angaben zur Erschließung des Grundstücks
  • Abweichungsantrag

Informieren Sie sich zuvor bei Ihrer zuständigen Gemeinde und fragen Sie nach, welche Unterlagen benötigt werden.

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Deutschland je Bundesland

Der Bau eines Terrassendachs ist in den meisten Bundesländern bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei. Für alles darüber hinaus ist in jedem Fall eine Baugenehmigung zu stellen. Folgend finden Sie eine Übersicht mit den Landesbauordnungen. Vertragsfreies Verfahren bedeutet, dass der Bauherr in eigener Verantwortung prüfen muss, ob das geplante Bauvorhaben umgesetzt werden darf. Deshalb informieren Sie sich vorab und schaffen Klarheit.

Bayern

In Bayern ist für Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m ein vereinfachtes Verfahren möglich. Das heißt sie können unter Einhaltung der geltenden Vorschriften das Bauvorhaben verwirklichen. Sie sollten sich trotzdem nochmals bei der Gemeinde informieren.

Nordrhein-Westfalen

Eine Terrassenüberdachung mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis 4,5 m ist ein genehmigungsfreies Vorhaben.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg zählen Terrassenüberdachungen mit bis 30 Quadratmeter Grundfläche als verfahrensfreies Bauvorhaben.

Hessen

Überdachungen von erdgeschossigen Terrassen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 gelten als verfahrensfreie Bauvorhaben.

Niedersachsen

In Niedersachsen sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von nicht mehr als 30 m² Grundfläche als verfahrensfreie Baumaßnahmen bestimmt.

Schleswig-Holstein

Terrassenüberdachungen zählen in Schleswig-Holstein als verfahrensfreies Bauvorhaben, wenn es sich um eine ebenerdige Überdachung mit einer Fläche von bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m handelt.

Mecklenburg-Vorpommern

Auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe von bis zu 3 m als verfahrensfreie Bauvorhaben.

Rheinland-Pfalz

Terrassenüberdachungen bis zu 50 m³ sind in Rheinland-Pfalz ohne extra Baugenehmigung möglich. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle für Ihr geplantes Terrassendach nach.

Saarland

Im Saarland zählen Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 36 m² und einer Tiefe bis zu 3 m als verfahrensfreies Vorhaben.

Sachsen

Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m ist in Sachsen keine extra Terrassenüberdachung Baugenehmigung notwendig.

Thüringen

In Thüringen gelten Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4 m als verfahrensfreie Bauvorhaben.

Sachsen-Anhalt

Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m gelten in Sachsen-Anhalt als verfahrensfreie Bauvorhaben.

Brandenburg

Auch in Brandenburg gelten Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4 m als baugenehmigungsfreie Vorhaben.

Bremen

In Bremen gelten Terrassen einschließlich möglicher Überdachungen bis zu einer Grundfläche von 30 m² und einer Tiefe bis 3,50 m als verfahrensfreies Bauvorhaben.

Berlin

Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m gelten in Berlin als verfahrensfreie Bauvorhaben. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde noch vor Baubeginn über Ihr geplantes Terrassendach.

Hamburg

In Hamburg gelten Überdachungen von Terrassen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3,0 m vor Erdgeschossen sowie untergeordnete Überdachungen wie zum Beispiel Hauseingangsüberdachungen als verfahrensfreie Vorhaben.

 

Wichtig!

Dieser Beitrag zur Terrassenüberdachung Baugenehmigung Deutschland soll Ihnen helfen Ihre Pergola zu planen. Jeder Kunde muss zuvor selbst die Vorschriften bei seiner Gemeinde überprüfen.

 

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